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16.09.2025: Dokumentation der Anfrage der Redakteurin der Zeitschrift Falter und der Antworten von Propst Grasl

Zur Information: Die Zeitschrift Falter / Frau Lale Ohlrogge hat dem Stift eine Reihe von Fragen zum aktuellen Thema „Goldenstein“ übermittelt. Die Fragen wurden selbstverständlich beantwortet. Daraufhin übermittelte die Redakteurin Nachfragen, die auch beantwortet wurden. Im aktuellen Artikel des Falter sind nur wenige Sätze bzw. Zitate wiedergegeben. Aus diesem Grund möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit geben die Erläuterungen und Antworten im Original sehen zu können.


Hier nun die Fragen, Nachfragen und Antworten:

 

Frage 1: Keine der Nonnen wurde damals darüber aufgeklärt, dass sie umziehen müssen. Keine hat ihr Einverständnis gegeben. Regina und Bernadette wurden nach einem Krankenhausaufenthalt dorthin gebracht, Rita nach einem Besuch in Deutschland, wo ein Mitarbeiter von Ihnen sie mit dem Auto abgeholt und anschließend ins Pflegeheim gebracht hat.
Stimmt es, dass es im Vorhinein keinerlei Absprachen hierzu mit den Nonnen gegeben hat? Falls nein: Bitte liefern Sie mir Beweise, dass die Nonnen davon wussten und zugestimmt haben.

Antwort: Selbstverständlich wurden die drei Schwestern im Vorfeld über den Umzug in ein von Ordensfrauen geführtes Pflegeheim in persönlichen Gesprächen informiert. Sr.Regina hat mich zudem gebeten, ihr Zimmer im Kloster Goldenstein aufzulösen. Sr.Bernadette teilte mir mit, dass es ihr schwerfällt in dem Pflegeheim zu wohnen, was ich nachvollziehen kann. Wie schon mehrfach betont ist dies aber unumgänglich.  Ich habe sie aber im Frühjahr d.J. gebeten, die Situation zu akzeptieren. Sie entschuldigte sich bei mir für die Unannehmlichkeiten, die sie mir bereitet.
Für Gespräche gibt es keine „Beweise“ – welche Sie sich dabei immer vorstellen.

Frage 2. Falls Sie einräumen, dass es keine Absprache gab: Warum haben Sie keine Absprachen mit den Nonnen getroffen? Wussten Sie, dass sie sich weigern würden? Wollten Sie Diskussionen vermeiden? Was war der Grund?

Antwort: Siehe oben.

 

Nachfrage der Redakteurin: Zu Frage 2: Können Sie, wenn Sie mir schon keine schriftlichen ärztlichen Belege liefern können, wenigstens sagen, unter welchen Krankheiten die Frauen leiden, sodass ein Leben im Kloster nicht mehr möglich ist? Schließlich sind es doch genau diese Leiden, die Sie als Begründung für den Auszug aus dem Kloster im Vertrag anführen. Daher wäre es notwendig, transparent zu machen, um welche Krankheiten es sich handelt, sodass für Außenstehende nachvollziehbar ist, ob der Auszug gerechtfertigt war.

Antwort: Wie schon geschrieben, werden grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Daten und/oder Aussagen über Krankheiten etc öffentlich gemacht. Eine Weitergabe würde einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schwestern bedeuten.

Frage 3. Sie begründen den Umzug im Standard folgendermaßen:
„Ein selbstständiges Leben im Kloster Goldenstein war aufgrund des hohen Alters und der prekären gesundheitlichen Situation der Schwestern sowie der ordensspirituellen Erfordernisse und des baulichen Zustands des Klosters nicht mehr möglich und vertretbar.“
– Können Sie mir Beweise (z. B. ärztliche Gutachten) liefern, die den „prekären“ gesundheitlichen Zustand belegen? Die Schwestern haben gestern nämlich recht fit gewirkt.

Antwort: Es gibt dringende ärztliche Empfehlungen sowohl schriftlich als auch mündlich.
Gesundheitsbezogene Daten kann ich Ihnen schon aus rein formalen / juristischen Gründen nicht übermitteln.


Fragen: – Bitte legen Sie auch Nachweise über den Pflegegrad jeder einzelnen Schwester vor.
– Es wurde mir gesagt, dass Sie den Umzug auch mit Demenz begründen. Bitte liefern Sie auch hierzu entsprechende Belege.
– Außerdem: Was meinen Sie mit „ordensspirituellen Erfordernissen“? Bitte konkretisieren.

Antwort: Ordensangehörige pflegen ein umfassendes spirituelles Leben, mit Gebet – persönlich und in Gemeinschaft -, Gottesdiensten, Schriftlesungen usw. Im Alltag der Schwestern in Goldenstein waren diese Erfordernisse nicht mehr gegeben.

 

Nachfrage der Redakteurin: Zu der Frage nach den ordensspirituellen Erfordernissen: Können Sie konkret werden? Können Sie mir sagen, welche Anforderungen an ein Klosterleben die Nonnen nicht mehr erfüllt haben? Haben die Frauen aufgehört zu beten? Haben sie den Gottesdienst geschwänzt? Oder welchen Anforderungen sind sie nicht (mehr) nachgekommen?

Antwort: 2023 war das spirituelle Leben massiv eingeschränkt; teilweise konnten die Schwestern an Gottesdiensten nicht mehr teilnehmen, das Gemeinschaftsleben funktionierte nicht mehr; es zeigte sich, dass die Schwestern mit einem geregelten spirituellen Leben überfordert waren. Auch das war ein Grund, warum – in Absprache mit den Schwestern – die Übersiedlung in ein Pflegeheim beschlossen wurde.

Frage 4. Ich war gestern im Kloster und habe gesehen, dass die alten Zimmer der Schwestern durchwühlt wurden.
4.1 Wer war das?
4.2 Was wurde gesucht?
4.3 Schwester Bernadette berichtet, dass 50.000 Euro in bar aus ihrem Erbe entwendet wurden. Das Geld sei im Kloster aufbewahrt worden. Mir wurde gesagt, Sie würden sehr wahrscheinlich wissen, wo dieses Geld abgeblieben ist. Wissen Sie, wo es ist?

Antwort: Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass ordensfremde Personen, wie etwa Journalist:innen in der Klausur eines Klosters im Normalfall keinen Zutritt haben – deshalb heißt dieser Ort auch Klausur (von  clausura ‚Verschluss‘, claudere, ‚schließen‘). Eine Klausur bezeichnet den völlig abgegrenzten Bereich, der nur Ordensangehörigen vorbehalten ist. Außenstehende dürfen diesen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ärzt:innen, Ordensanwärter:innen etc.) und nur mit Genehmigung des Ordensoberen betreten.
Zu Ihrer Frage: Selbstverständlich wurden die Räume von mir – oder wem immer – nicht „durchwühlt“, sie sind immer noch in dem Zustand, in dem sie die Schwestern verlassen haben. Die Räume wurden nach der Übersiedlung der Schwestern ins Pflegeheim lediglich unter anderem von Essensresten und Müll geräumt.
Was die Schwestern wo und wie gelagert haben, wie sie in der Vergangenheit damit umgegangen sind, und was sie damit gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn Sr.Bernadette Geld in der von Ihnen genannten Höhe im Kloster in Bar aufbewahrt hat, so ist dies aus meiner Sicht schon grundsätzlich fahrlässig. Aber es gilt, dass jegliches Geld, jegliches Gut, der Gemeinschaft gehört und vor dem Zugriff Dritter unbedingt zu schützen ist.
Dies gilt auch u.a. für Kunstobjekte des Klosters. Wer immer derzeit ohne Genehmigung und unberechtigt im Kloster aus und ein geht hat unkontrolliert Zugriff und es ist nicht vorhersehbar, was mit den Kunstgegenständen passiert. Klostergut ist grundsätzlich nicht veräußerbar.

 

Frage: 4.4 Es wurde außerdem von einem Konto bei der Hypo-Bank berichtet, auf dem sich 400.000 Euro befunden haben sollen. Dieses Geld sollte der Altersvorsorge der Schwestern dienen. Nun haben sie keinen Zugriff mehr darauf. Stimmt das? Wenn ja: Warum haben Sie keinen Zugriff mehr und was ist mit dem Geld geschehen?

Antwort: Sämtliche Konten sind selbstverständlich vorhanden. Als eingesetzter Ordensoberer bin ich per Dekret verpflichtet das Klostergut zu verwalten. Nachdem, wie oben bereits beschrieben, jegliches Gut – also auch Finanzmittel – der Gemeinschaft gehören bzw. zufließen, kann nicht jedes Mitglied eines Ordens frei und nach Belieben über Konten verfügen, Geld abheben oder andere Dinge damit tun. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Finanzmitteln ist dem Ordensoberen vorbehalten. Im Fall der drei Schwestern geht es auch darum, sie davor zu schützen, dass unbefugte Dritte auf die Finanzmittel des Ordens einfach Zugriff haben. Und es geht darum, die Finanzmittel im Sinne des Ordens zu verwalten.


Frage 4.5 Ich habe gesehen, dass teils der Boden rausgerissen wurde usw. Inwiefern passt das mit dem Denkmalschutz des Hauses zusammen?

Antwort: Wie schon oben geschrieben, bin ich absolut verwundert, dass ordensfremde Personen sich in der Klausur aufhalten, Räume betreten und/oder sich das Recht herausnehmen, in diesen Räumen Dinge zu verschieben, oder auch allfällig „herumzuwühlen“. Dieser Vorgang ist völlig inakzeptabel! Was zudem ebenfalls völlig inakzeptabel ist, dass die Schwestern selbst ihre Klausurverpflichtung missachten.
Ich habe den Klausurbereich selbstverständlich absolut geachtet, weil ich um die Bedeutung dieses Ortes weiß! Zu Ihrer konkreten Frage: Ich habe keinen Boden herausreißen lassen und wir stehen selbstverständlich mit dem Bundesdenkmalamt in ständigem Kontakt.

 

Nachfragen der Redakteurin: Zu Punkt 4.3: Leider werden Sie nicht konkret, was mit dem Bargeld von Schwester Bernadette passiert ist. Sie sagen lediglich, dass es fahrlässig von ihr war, es dort aufzubewahren, und dass es ohnehin nicht ihres sei, weil es der Gemeinschaft zustehe. Wissen Sie denn nun, wo das Geld ist? Ist es in Ihrem Besitz? Wenn ja, was planen Sie mit dem Geld zu tun?
Antwort: Wie schon erläutert gibt es kein „Bargeld von Schwester Bernadette“, sondern sind Finanzmittel immer Mittel des Ordens. Geld, das dem Orden gehört wird selbstverständlich für Ordenszwecke verwendet. Unter anderem werden davon Kosten für Pflege etc. beglichen. Sollte dieses Geld nicht ausreichen, hat sich unsere Gemeinschaft und die Erzdiözese Salzburg verpflichtet sämtliche Kosten zu tragen.

 

Nachfrage der Redakteurin: Zu Frage 4.4: Was meinen Sie damit, das Geld müsse vor Dritten geschützt werden? Denken Sie, dass die Nonnen dieses Geld weitergeben würden, sollten sie Zugriff auf das Konto haben? Demnach müssten die Frauen ja komplett entmündigt und geistig nicht zurechnungsfähig sein. Gibt es dafür Belege und ärztliche Bescheinigungen? Oder reicht es, dass Sie ihr Oberer sind und somit mit dem Geld der Frauen machen können, was Sie wollen? Außerdem hatten die Frauen ja früher Zugriff auf das Geld – erst mit dem Umzug ins Altenheim haben Sie ihnen den Zugang entzogen. Warum?

Antwort: Wie schon geschrieben, muss das Geld vor Dritten geschützt werden.

Frage 5. Die Schwestern berichten, dass Sie ihre Anfragen und Beschwerden im Altersheim ignoriert und sich nicht mehr um ihre Belange gekümmert haben. Anrufe seien unbeantwortet geblieben. Stimmt das?

Antwort: Selbstverständlich habe ich in meiner mir übertragenen Verantwortung alles getan, um die Anliegen und Wünsche der Schwestern vollumfänglich erfüllen zu können. Ich habe dies auch aus meiner christlichen Überzeugung getan.
Wieso die Schwestern nun derartiges in die Welt setzen, entzieht sich absolut meiner Kenntnis und auch meinem Verständnis.

Frage 6. Können Sie mir bitte die Hierarchie im Orden darlegen?
– Wer steht den Augustiner-Chorfrauen vor? Das sind ja sie oder? So wie ich es verstanden habe liegt das daran, dass es nur mehr drei Nonnen gibt, und man erst bei sechs Mitgliedern selbständig sein darf? –

Antwort: das ist korrekt!

 

Frage: Und dann haben die Schwestern Sie zum Ordensoberen gemacht, freiwillig. Habe ich das so richtig verstanden bitte um Erklärung. Seit wann stehen Sie dem Orden vor?

Antwort: Ich wurde per Dekret vom Dikasterium (ähnlich einem Ministerium) für die Orden von Rom her als Apostolischer Kommissar bestellt, als Nachfolger vom Bischofsvikar für Orden der Erzdiözese Salzburg, Gottfried Laireiter, der diese Funktion ebenfalls innehatte. Dies lag nahe, da wir – Augustiner Chorherren und Augustiner Chorfrauen – aus einer Ordensfamilie kommen und sich die Schwestern ja von sich aus an mich/unser Haus gewandt haben. Zudem gibt es schon immer eine „geschwisterliche“ Verbindung der Schwestern zu Reichersberg, zu meinen Vorgängern und den Mitbrüdern.
Die Schwestern waren schon vor meiner Zeit nicht mehr selbstständig und hatten somit einen bestellten „Vorsteher, Oberen“.

 

Frage: Wer steht Ihnen direkt vor? Und wer steht dieser Person vor – bis hinauf zum Papst?

Antwort: Durch das Dikasterium ist es am Ende der Papst.

Frage 7. Kürzlich ließ Harald Schiffl via APA verlauten, ein Rückzug ins Altersheim sei „unumgänglich“, weil die Räumlichkeiten nicht geeignet seien.
Frage: Es gab einen Treppenlift, den Sie mutmaßlich abmontiert haben. Sie sagen, ein altersgerechter Umbau sei nicht möglich. Ich habe mich gestern umgesehen und konnte keinen Grund erkennen, warum das nicht möglich sein sollte. Bitte nennen Sie konkrete Gründe und Beispiele, die das nachvollziehbar machen.

Antwort: Die Schwestern haben in der Vergangenheit jegliches Angebot zu einer Adaption bzw. einem Umbau zurückgewiesen – warum auch immer. Nachdem die Schwestern im Pflegeheim – wo sie sein sollten – alle Annehmlichkeiten und entsprechende Infrastruktur haben, werden keinerlei Investitionen in Goldenstein getätigt; noch dazu, wo die Schwestern – wie oben geschrieben - dies, als es ihnen angeboten wurde, nicht wollten.
Im Pflegeheim hätten die Schwestern eine Gemeinschaft von Priestern und Ordensfrauen, die ihnen eine entsprechende Atmosphäre bieten würden – offensichtlich wollen sich die Schwestern aber in diese Gemeinschaft nicht einbringen.

 

Nachfrage der Redakteurin: Zu Punkt 7: Können Sie mir sagen, welche altersgerechten Adaptionen Sie im Kloster vornehmen wollten? So wäre für uns nachvollziehbar, dass Sie alles versucht haben, die Nonnen im Kloster zu behalten, wie Sie es im Vertrag zugesichert haben. Dort stand zumindest etwas von „bemühen“. Können Sie mir außerdem sagen, was es mit dem Treppenlift auf sich hat? Haben Sie diesen abmontiert? Haben Sie ihn überhaupt installiert? Immerhin ist dieser Lift ein Beleg dafür, dass die Schwestern nicht jede altersgerechte Anpassung abgelehnt haben – sonst gäbe es ihn bzw. seine Überreste auf der Treppe nicht. Bitte um Klarstellung.

Antwort: Mein Vorgänger als Apostolischer Kommissar und damit Ordensoberer hat den Schwestern den altersgerechten Umbau angeboten, den die Schwestern abgelehnt haben. Schon vor seiner Zeit wurde der Lift von den Schwestern eingebaut. Rund um 2023 war der Lift jedoch schon „in die Jahre gekommen“ und hätte erneuert werden müssen; aufgrund des Umzugs in das Pflegeheim war dies aber nicht mehr erforderlich.
2023, als ich mein Amt als Ordensoberer übernommen habe, war – wie schon mehrfach betont und erklärt – der gesundheitliche Zustand der Schwestern prekär, weshalb ein Umzug in ein Pflegeheim mit den Schwestern besprochen wurde; ein Umbau in der damaligen konkreten Situation war auch schon aus rein praktischen Gründen nicht möglich. Nun würden die Schwestern, sofern sie im Pflegeheim geblieben wären, umfassend betreut und gepflegt.

Frage 8. Die Nonnen hatten 400.000 Euro für ihre Altersvorsorge angespart. Die katholische Kirche betreibt zahlreiche Pflege- und Altersheime. Warum können die Schwestern nicht im Kloster gepflegt werden? Genügend Geld für eine Pflegekraft scheint vorhanden zu sein.

Antwort: Wie schon geschrieben: Es handelt sich um Ordensangehörige und nicht um Privatpersonen. Es sind Ordensfrauen mit Gelübden und einem vorgegebenen Ordensleben – dem sie völlig freiwillig beigetreten sind und wozu sie niemand gezwungen hat. Stift Reichersberg und die Erzdiözese Salzburg haben sich verpflichtet Zahlungen zu übernehmen, sollte die Altersvorsorge der Schwestern nicht reichen.
Im Pflegeheim hätten die Schwestern jene Pflege und medizinische Betreuung, die sie benötigen.

Wie schon erwähnt: es sind keine drei Privatpersonen, die für sich einzeln leben. Es sind Ordensfrauen mit Gelübden. Und es sind Ordensangehörige, so dass es kein „Privatvermögen“ gibt, sondern Gelder immer Gelder der Gemeinschaft sind. Stift Reichersberg und Erzdiözese haben sich zudem zusätzlich verpflichtet, die Zahlungen zu übernehmen, sollte die Altersvorsorge nicht reichen.


Nachfrage der Redakteurin: Zu Frage 8: Ist eine Pflege im Kloster mit Pflegepersonal und entsprechenden Adaptionen der Räumlichkeiten nicht möglich? So wie Sie es schildern, offenbar nicht, sonst hätten Sie die Frauen ja nicht ins Pflegeheim schicken müssen. Können Sie bitte trotzdem für Außenstehende transparent darlegen, warum es unmöglich ist, diese drei Frauen im Kloster zu pflegen und ihnen den Lebensabend zu bieten, den sie sich gewünscht haben? Kurz: Welche Gründe stehen einer Pflege im Kloster im Wege – bitte mit konkreten Beispielen.

Antwort: Nachdem die Schwestern im Pflegeheim umfassend – auch medizinisch – betreut werden würden, ist ein Umbau im Kloster nicht mehr vorgesehen.

 

Nachfrage der Redakteurin: Zum Thema Gelübde: Sie haben es nun zweimal angesprochen. Die Frauen haben sich in ihrem Gelübde ja auch zu Gehorsam gegenüber den kirchlichen Obrigkeiten verpflichtet. Indem die Frauen Sie nun offen anklagen und gegen Ihren Willen handeln, haben sie das Gelübde nach meinem Verständnis gebrochen. Wie sehen Sie das? Handeln die Frauen gerade gegen ihr Gehorsamsgelübde? Wenn ja, wie wird ein solcher Gelübdebruch geahndet?

Antwort: Ja, die Schwestern handeln gegen die von ihnen freiwillig abgelegten und immer wieder bekräftigten Gelübde. Über allfällige Konsequenzen wird zu gegebener Zeit mit ihnen zu sprechen sein – sicher aber nicht über die Medien.

 

Frage: Außerdem sagten die Frauen zu mir, dass sie ihrem Gelübde im Altersheim nicht mehr nachkommen konnten, da sie sich verpflichtet haben, ihr Leben in den Dienst der Kinder zu stellen und diese bis zum Tod zu erziehen. Nur gibt es im Altenheim bekanntermaßen keine Kinder – ganz im Gegensatz zur Schule, die an das Kloster angeschlossen ist. Was sagen Sie dazu? Haben Sie mit dem veranlassten Auszug verhindert, dass die Frauen ihr ewiges Gelübde einhalten konnten?

Antwort: Auch Ordenspersonen gehen in den Ruhestand – und das ist auch gut so, gerade wenn sie über Jahrzehnte gearbeitet haben, ist dies in hohem Alter selbstverständlich. Im konkreten Fall der Schwestern bedeutet dies keinen „Bruch eines Gelübdes“, eben weil sie in den Ruhestand treten.

Frage 9. Die Schwestern fühlen sich von Ihnen betrogen. Können Sie das nachvollziehen? Wie vereinbaren Sie das mit Ihrem persönlichen Verständnis als Christ?

Antwort: Wie schon geschrieben nehme ich aus christlicher Überzeugung meine Verantwortung absolut wahr. Gerade Ordensleute haben das Glück, dass sie immer – bis zum Schluss -begleitet und betreut werden. Etwas, was sich Privatpersonen oftmals wünschen würden. Die drei Schwestern würden im Pflegeheim genau diese Begleitung, Betreuung und Pflege haben – warum sie das nicht wollen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Frage 10. Wem gehört das Klostergebäude eigentlich, wer darf darüber verfügen und ist verantwortlich? Bitte nennen Sie konkrete Namen.

Antwort: Erzdiözese Salzburg und Stift Reichersberg haben gemeinsam die Liegenschaft übernommen, um die Schule im Sinne der Schwestern weiterführen zu können. Für die Schule ist die Erzdiözese zuständig, für Gebäude etc. beide Eigentümer, für den Orden ausschließlich meine Person als Apostolischer Kommissar.

Frage 11. Ist ein Umzug wirklich unumgänglich? Wie werden Sie nun weiter vorgehen? Werden Sie die Schwestern mit Gewalt aus dem Kloster holen? Eine Räumungsklage einbringen?


Nachfrage der Redakteurin: Zu Frage 11: Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Hat das besondere Gründe? Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte ich Sie, diese Frage bis spätestens 12 Uhr nachträglich zu beantworten.
-.-

Frage der Redaktuerin: Neue Frage: Sie sagen, es habe Absprachen gegeben, die Nonnen hätten ihr Einverständnis für den Umzug gegeben. Beweise können Sie nicht liefern, die Nonnen behaupten das Gegenteil. Es steht Aussage gegen Aussage. Sagen Sie also, die Nonnen lügen?

Antwort: Ich habe in dieser Angelegenheit gesagt, was zu sagen ist. Eine Interpretation des Vorgangs überlasse ich Ihnen.

Frage 12. Was passiert mit dem Kloster, wenn die Schwestern ausgezogen sind?

Antwort: Das Kloster ist ein Kloster. Über Pläne werden wir informieren, sobald diese vorliegen.